DVFA GMBH

Allgemeine Teilnahmebedingungen

PERSÖNLICHE MITGLIEDSCHAFT IM DVFA E.V.

Im Rahmen Ihrer Zulassung zu unseren Zertifikatskursen AIM, CCrA, CRM, CEFA und CIIA können Sie, vorbehaltlich der Zustimmung der
Aufnahmekommission, assoziiertes Mitglied im Berufsverband der Investment Professionals (DVFA e.V.) werden. Bis zum 31.12. des Jahres, in dem der
Jahrgang Ihres gebuchten Programms regulär endet, entfällt für Sie die Mitgliedsgebühr (300 Euro).Die einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von
250 Euro entfällt ebenfalls.

Näheres zur DVFA Mitgliedschaft erfahren Sie unter:
www.dvfa.de/mitgliedschaft.

Wir weisen darauf hin, dass gemäß den Vorgaben der ACIIA zum Führen des Titels CIIA® die Mitgliedschaft in einer nationalen Mitgliedsvereinigung der ACIIA erforderlich ist. Um den CEFA-Titel tragen zu dürfen, müssen erfolgreiche Absolventen gemäß EFFAS Mitglied in einem der EFFAS angeschlossenen nationalen Verbände sein. Zweck dieser Regelungen ist, nur diejenigen als Absolventen zu gewinnen, die bereit sind, sich dem Verhaltenskodex der jeweiligen nationalen Vereinigung und seinen ethischen Grundsätzen der Berufsausübung zu unterwerfen. Es darf kein strafrechtliches oder berufsrechtliches Verfahren anliegen, das zu einer Verurteilung geführt hat und kein solches Verfahren anhängig sein.

ALLGEMEINE TEILNAHMEBEDINGUNGEN DER DVFA GMBH

1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen regeln die
Einzelheitender Teilnahme an allen von der DVFA Deutsche Vereinigung fürFinanzanalyse und Asset Management GmbH (DVFA)
angebotenen Veranstaltungen wie Aus- und Weiterbildungsprogramme sowie Seminare, Symposien und Konferenzen („Andere Veranstaltungen“)
und eSeminare in Verbindung mit dem jeweiligen Anmeldeformular bzw. der Anmeldung über Online-Formulare oder den Warenkorb auf 
der Internetseite der DVFA und des Vertragsschlusses.

2. Anmeldung

2.1
Das Anmeldeformular ist mit den erforderlichen Angaben
versehen und unterschrieben an die DVFA zu senden. Die
Anmeldung muss schriftlich per Post oder E-Mail vorgenommen
werden. Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer bzw. bei
Anmeldungen durch den Arbeitgeber der Arbeitgeber des
Teilnehmers den Abschluss eines Vertrages zur Teilnahme an der
jeweiligen im Anmeldeformular bezeichneten Veranstaltung der
DVFA verbindlich an, der Teilnehmer bzw. sein Arbeitgeber ist mit
seiner Unterschrift an den Antrag gebunden. Die DVFA bestätigt
den Eingang dieses Antrags (Eingangsbestätigung) schriftlich oder
per E-Mail. Das Angebot bedarf dann noch der Annahme durch die
DVFA. Diese erfolgt seitens der DVFA durch Erklärung schriftlich
oder per E-Mail, dass der Teilnehmer zur jeweiligen Veranstaltung
zugelassen wurde (Zulassungserklärung).

2.2
Der Teilnehmer und ggf. sein Arbeitgeber erkennen mit der
Übersendung der Anmeldung diese allgemeinen Teilnahmebedingungen ausdrücklich an. Die Teilnahmebedingungen haben für Mitglieder der DVFA Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management e.V. und Nicht-Mitglieder die gleiche Geltung, soweit nicht Abweichendes ausdrücklich schriftlich geregelt ist.

2.3
Nebenabreden zu diesen Bedingungen sind nur wirksam,
wenn sie schriftlich zwischen beiden Parteien festgelegt worden
sind. Einseitige Vorbehalte oder Bedingungen im Zusammenhang
mit der Anmeldung werden nicht Vertragsgegenstand.

3. Leistungen

3.1
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den
jeweiligen Informationsunterlagen zu den Veranstaltungen sowie
den weiteren in dem Anmeldeformular festgelegten Einzelheiten.

3.2
Sind zum Zeitpunkt der Anmeldung oder Zulassung der Ort
und die Zeit für die einzelnen Veranstaltungen noch nicht in den
Informationsunterlagen bzw. Antragsformularen festgelegt, wird
die DVFA diese Daten rechtzeitig bekanntgeben.

3.3
Bei digital zur Verfügung gestellten Inhalten kann die
fehlerfreie Darstellung von technischen Voraussetzungen beim
Empfänger abhängen (näheres hierzu findet sich ggf. in der
jeweiligen Produktbeschreibung).

4. Leistungsänderungen

4.1
Die DVFA behält sich vor, das Programm der Veranstaltungen zu
ändern, soweit dies notwendig ist und der Gegenstand der
Veranstaltung dadurch nicht eingeschränkt wird, sowie in
Ausnahmefällen einen Ersatzreferenten zu bestellen. Über die
jeweiligen Änderungen wird die DVFA die Teilnehmer rechtzeitig
informieren.

4.2
Die Abhaltung der einzelnen Veranstaltungen ist von der
Teilnahme einer Mindestanzahl an Teilnehmern abhängig. Wird die
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann die DVFA den Termin
verschieben oder absagen. Die DVFA wird Teilnehmer unverzüglich
über die Nichtabhaltung der Veranstaltung informieren und den
Ersatztermin mitteilen oder bereits gezahlte Gebühren erstatten.

4.3
Die DVFA ist befugt, den Veranstaltungsort zu ändern, was
den Teilnehmern unverzüglich mitzuteilen ist.

4.4
Können einzelne Unterrichtseinheiten (d.h. einzelne Stunden)
nicht abgehalten werden, so hat der Teilnehmer keinen Anspruch
auf einen Ersatztermin oder die Erstattung von Teilnahmegebühren.

4.5
Im Falle, dass eine komplette Veranstaltung nicht abgehalten
wird, weil der Referent verhindert ist, wird die DVFA versuchen,
einen Ersatztermin anzubieten. Ist der Teilnehmer zum Zeitpunkt
des Ersatztermins verhindert, kann er die Erstattung bereits
geleisteter anteiliger oder der gesamten Teilnahmegebühr
verlangen.

5. Prüfungsordnung

Prüflinge unterliegen der zum Zeitpunkt der Prüfung aktuellen
Fassung der Prüfungsordnung.

6. Zahlungsbedingungen

6.1
Die DVFA erhält die im Anmeldeformular ausgewiesene
Vergütung. Die Teilnahmegebühren verstehen sich jeweils
zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

6.2
Die Teilnahmegebühr ist mit Zugang der Rechnung fällig und
innerhalb des angegebenen Zahlungsziels zu zahlen.

6.3
Handelt es sich bei der gebuchten Veranstaltung um ein als
Fernunterricht gekennzeichnetes Programm, wird die
Teilnahmegebühr in Raten in Rechnung gestellt, wobei sich die
Anzahl der Raten aus der Mindestlaufzeit des Programms in
Monaten geteilt durch 3 ergibt (aufgerundet). Die erste Rate ist mit
Zugang der Rechnung fällig.

7. Rücktritt und Nichtteilnahme

7.1 Aus- und Weiterbildungsprogramme
Teilnehmer bzw. sein Arbeitgeber, falls der Teilnehmer durch den
Arbeitgeber angemeldet wurde, kann seine Anmeldung zu einem
Ausbildungsprogramm bis zum Eingang seiner Eingangsbestätigung
durch die DVFA schriftlich zurücknehmen, ohne dass hierfür Kosten
entstehen. Erfolgt eine schriftliche Stornierung nach der
Übersendung der Eingangsbestätigung durch die DVFA und vor der
Übersendung der Zulassungserklärung ist eine Aufwandsentschädigung in Höhe von
einem Drittel der normalen
Teilnahmegebühr der entsprechenden Veranstaltung zzgl. MwSt.
fällig. Bei einer Stornierung der Teilnahme nach der Übersendung
der Zulassungserklärung wird die volle Teilnahmegebühr fällig. Der
Teilnehmer bzw. sein Arbeitgeber, falls der Teilnehmer durch den
Arbeitgeber angemeldet wurde, kann jedoch eine Ersatzperson
benennen. Die DVFA kann der Teilnahme der Ersatzperson widersprechen, wenn die Ersatzperson die besonderen Anforderungen
für die Teilnahme an dem Aus- oder Weiterbildungsprogramm nicht
erfüllt. Nimmt eine Ersatzperson teil, haftet sie gemeinsam mit dem
Teilnehmer bzw. seinem Arbeitgeber, falls der Teilnehmer durch
den Arbeitgeber angemeldet wurde für die Erstattung der
Teilnahmegebühr. Der Teilnehmer bzw. sein Arbeitgeber, falls der
Teilnehmer durch den Arbeitgeber angemeldet wurde, ist, auch
wenn der Teilnehmer das Ausbildungsprogramm nicht besucht, zur
Erstattung der vollen Teilnahmegebühr verpflichtet. Dies gilt auch
für die Buchung von Teilveranstaltungen.

7.2 Andere Veranstaltungen
Bei einer Stornierung der Teilnahme bis spätestens 14 Tage vor
Beginn der Veranstaltung wird eine Aufwandsentschädigung in
Höhe von einem Drittel der normalen Teilnahmegebühr der
entsprechenden Veranstaltung – maximal jedoch EUR 500 – zzgl.
MwSt. fällig. Bei Stornierung innerhalb von 14 Tagen vor Beginn der
Veranstaltung bzw. Nichtteilnahme wird die volle Teilnahmegebühr
erhoben. Die Stornierung hat in schriftlicher Form per Post oder Email zu
erfolgen. Die Benennung einer Ersatzperson ist mit
Zustimmung der DVFA möglich.

7.3 eSeminare
Nach Übermittlung der Zugangsdaten bzw. Freischaltung auf die
gebuchten Inhalte ist eine Stornierung nicht mehr möglich.

7.4 Fernunterricht
Handelt es sich bei der gebuchten Veranstaltung um ein als Fernunterricht
gekennzeichnetes Programm, kann ohne Angaben von
Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsschluss mit einer Frist von sechs Wochen, nach Ablauf des ersten
Halbjahres jederzeit mit einer Frist von drei Monaten gekündigt
werden. Im Falle der Kündigung hat der Teilnehmer bzw. sein
Arbeitgeber, falls der Teilnehmer durch den Arbeitgeber
angemeldet wurde, den Anteil der Vergütung zu zahlen, der der
Laufzeit des Vertrags entspricht. Leistungen bis zum Ende der
Kündigungsfrist werden nicht zurückerstattet. Die Mindestlaufzeit
und die Gesamtdauer des jeweiligen Fernunterrichtsprogramms
ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung bzw. dem
Anmeldeformular.

8. Widerrufsbelehrung

8.1 Widerrufsrecht
Verbraucher haben bei außerhalb von Geschäftsräumen
geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen
grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht.
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von
Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt
vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

DVFA GmbH, Stresemannallee 30, 60596 Frankfurt am Main
E-Mail: akademie@dvfa.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per Post oder E-Mail) über
Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Ausübung des Widerrufsrechts können Sie ferner das auf
unserer Website bereitgestellte elektronische Widerrufsformular
bzw. die dort bereitgestellte elektronische Widerrufsfunktion
verwenden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie
die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf
der Widerrufsfrist absenden.

8.2 Widerrufsfolgen
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle
Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und
spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an
dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns
eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen
angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem
Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts
hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten
Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag
vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

9. Haftung

9.1
Die DVFA haftet grundsätzlich nur im Fall von Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit kommt
nur in Betracht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
oder bei der Verletzung von Kardinalpflichten (d.h. solche, die für die
Erreichung des Vertragsziels wesentlich sind).

9.2
Die DVFA übernimmt keinerlei Haftung für Personen- und Sachschäden, die bei der An- und Rückreise entstehen.

9.3
Soweit die DVFA digitale Inhalte zur Verfügung stellt, ist die
DVFA nicht für Störungen verantwortlich, die ihre Ursache außerhalb
des Herrschaftsbereichs der DVFA haben, also z.B. fehlerhafte
Übermittlung im Internet.

9.4
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für
Verträge über Fernunterricht im Sinne des Fernunterrichtsschutzgesetzes.

10. Vertraulichkeit

10.1
Die Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt.
Sämtliche Rechte hieraus sind der DVFA vorbehalten. Eine Vervielfältigung, Verbreitung, Verarbeitung oder öffentliche Wiedergabe
bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der DVFA.

10.2
Zugangsdaten zu einem geschlossenen Bereich im Internet
(DVFA-Netz), die im Zusammenhang mit einer Anmeldung
vergeben werden, dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
Bei Zuwiderhandlung kann der Zugang gesperrt werden. Die
Zugangsdaten für Fernunterricht werden erst nach
Zahlungseingang freigeschaltet.

10.3
Die Teilnehmer sind verpflichtet, alle auf andere Teilnehmer
und Referenten bezogenen Informationen streng vertraulich zu
behandeln sowie solche Informationen, die im Zusammenhang mit
der Durchführung der Veranstaltung stehen.

11. Datenschutz

11.1
Zum Zwecke der Anmeldungsverarbeitung, der Durchführung
der Veranstaltung sowie gegebenenfalls in Bezug auf die
Mitgliedschaft im DVFA e.V. werden die Angaben des Teilnehmers
verarbeitet und bei Bedarf zur Durchführung des Vertrags an
Kooperations-partner weitergegeben. Zwecks Vertragsvollziehung
und Bestimmung der ggf. ermäßigten Teilnahmegebühr werden wir
beim DVFA e.V. um Bestätigung der Mitgliedschaft bitten.

11.2
Ferner möchte die DVFA den Teilnehmer gerne auch künftig über
ihre weiterenVeranstaltungen und Publikationen per E-Mail und/oder
Postinformieren und dem Teilnehmer entsprechendes
Informationsmaterial zusenden. Dieser Übersendung von Informationen
kann der Teilnehmerjederzeit widersprechen ohne dass hierfür andere
als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.

DVFA GmbH, Stresemannallee30, 60596 Frankfurt am Main
E-Mail: akademie@dvfa.de

12. Schlussbestimmungen

12.1
Im Falle höherer Gewalt ist die DVFA für die Dauer der
Behinderung von der Leistungspflicht befreit. Höherer Gewalt stehen
Feuer, Streik, Aussperrung und sonstige Umstände gleich, die die
DVFA nicht zu vertreten hat, die aber die Leistungen der DVFA
wesentlich erschweren oder unmöglich machen.

12.2
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen
unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der
Bedingungen im Übrigen davon nicht berührt. An Stelle einer
unwirksamen Bestimmung werden die Parteien eine Regelung
finden, die dem von der unwirksamen Bestimmung angestrebten
wirtschaftlichen Ziel in rechtlich zulässiger Weise möglichst nahe
kommt. Sollte in diesen Bedingungen eine Lücke auftreten, so
werden die Parteien eine Regelung finden oder gelten lassen, die
dem entspricht, was sie vereinbart hätten, wenn sie den
offengebliebenen Punkt bedacht hätten.

12.3
Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem
Vertragsverhältnis ist Frankfurt am Main, sofern der Vertragspartner
Kaufmann ist. Für Streitigkeiten aus einem Fernunterrichtsvertrag
oder über das Bestehen eines solchen Vertrages ist das Gericht
ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk der Teilnehmer seinen
allgemeinen Gerichtsstand hat.
                                                                                                 Juli 2026

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