CRR 3 – Neue Regeln für Kapitalunterlegung für Banken ab 01. Januar 2025
CRR 3 – Neue Regeln für Kapitalunterlegung für Banken ab 01. Januar 2025
Am 01. Januar 2025 tritt die neue Verordnung CRR 3 in Kraft und bringt wesentliche Änderungen für die Kapitalunterlegung von Banken in der EU mit sich. Die neuen Regelungen setzen die finalen Anpassungen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht zur Umsetzung von Basel III in der EU um. Insbesondere bei den Kapitalanforderungen für Kreditrisiken stehen Banken vor neuen Herausforderungen, aber auch andere Risikoarten unterliegen bedeutenden Anpassungen.
Erfahren Sie von unserer Referentin Monika Mars, Managing Director bei MM Risk Advisory Services GmbH, welche Anforderungen ab 2025 gelten, wie sich diese auf die Eigenkapitalunterlegung auswirken und welche konkreten regulatorischen Änderungen auf Banken zukommen. Ein besonderer Fokus liegt auf den neuen Vorgaben für Kreditrisiken, bei denen die umfangreichsten Neuerungen vorgesehen sind, auch die anderen Änderungen durch die Finalisierung von Basel III werden angesprochen.
📅 Datum: 07. November 2024
🕒 Uhrzeit: 12:30 Uhr
Nutzen Sie die Möglichkeit, sich kompakt und fundiert über die neuen regulatorischen Anforderungen zu informieren und sich optimal auf die bevorstehenden Änderungen vorzubereiten.