Kapitalmarktrechtliches Vertriebs-Compliance
ANSPRECHPARTNER
Ilka Rinke-Rohmann
Termine
Termine
30. November 2023
oder 15. März 2024
Dauer
9 bis 17 Uhr
Ziel des Seminars
Der Wertpapiervertrieb ist sowohl der aufsichtsrechtlichen Kontrolle als auch möglichen Schadenersatzforderungen von Kunden
ausgesetzt. Wertpapierdienstleitungen im Vertrieb, wie Anlageberatung und Vermögensverwaltung unterliegen zunehmend komplexeren Aufsichtsregeln, die das Risiko von Falschberatungen erhöhen und potentiell zu monetären und nicht monetären Sanktionen führen können.
Unternehmen, die Anlageberatung und Vermögensverwaltung anbieten, müssen sich aufsichtsrechtlich so aufstellen, dass sie
den mannigfachen und zunehmend komplexer werdenden Wohlverhaltensregeln des WpHG entsprechen. Das fängt mit der
Compliance Organisation an und endet beim Berater, der dem Kunden gegenübersteht.
Neben die ohnehin schon anspruchsvolle Materie treten jetzt auch Aspekte der Taxonomie. Welche aufsichtsrechtlichen und
zivilrechtlichen Konsequenzen stehen zu erwarten, wenn eine fehlerhafte Beratung mit Blick auf Taxonomie und ESG Kriterien geleistet wird.
Seminarinhalte
- Die Beratung als Prozess der Entscheidungsfindung nebst gesetzlicher Rolle des Beraters
- Der durch die Taxonomie erweiterte Anlageberatungsprozess
- Die Wohlverhaltensregeln des WpHG und Sanktionen bei Verstößen
- Gemeinsame Prinzipien aufsichtsrechtlicher Wohlverhaltenspflichten und zivilrechtlicher Vertragspflichten
- Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung, insbesondere wegen Nichtbeachtung von Nachhaltigkeitspräferenzen
Zielgruppe
Mitarbeiter/innen von Wertpapierdienstleitungsunternehmen und Kapitalverwaltungsgesellschaften / Investmentfonds,
Kreditinstitute, insbesondere Kundenberater, Unternehmensjuristen/-innen, Compliance-Verantwortliche sowie Mitarbeiter/-innen von Aufsichtsbehörden.