Kapitalmarkt
Compliance:
Insiderhandel, Marktmanipulation, Kapitalmarkttransparenz
ANSPRECHPARTNER
Ilka Rinke-Rohmann
Termine
Termine
26. Oktober 2023
oder 14. März 2024
Dauer
9 bis 17 Uhr
Ziel des Seminars
Insiderverstöße und Marktmanipulation, sowie Kapitalmarktransparenz, d.h. Ad-hoc Mitteilungen und Stimmrechtsmitteilungen, werden zunehmend zu Problemfeldern für Unternehmen und Anleger. Die Materie wird in steigendem Maße komplexer und bezüglich ihrer Sanktionen immer einschneidender. Nicht nur strafrechtliche, sondern auch zivilrechtliche Konsequenzen sind bei Marktmissbrauch und fehlerhafter Kapitalmarktinformation zu berücksichtigen. Gleichzeitig führen Verstöße zu Chancen auf Seiten der privaten und institutionellen Anleger, Schadenersatzansprüche gegen börsennotierte Unternehmen und ggf. deren Organe geltend zu machen. Die Ausweitung der Insiderinformation auf Zwischenschritte auf dem Weg zu künftigen Insiderinformationen stellt börsennotierte Unternehmen vor neue praktische Herausforderungen. Jedes Unternehmen, unabhängig davon, ob börsennotiert oder nicht, muss sich Gedanken dazu machen, wie es mit Insiderinformationen, mit denen es von außen in Berührung gerät, umgeht, um die Insiderverbote einzuhalten. Nicht zuletzt dienen veröffentlichte Insiderinformationen dazu, eine Anlageentscheidung zu fundieren.
Seminarinhalte
Anhand von öffentlich bekannten Fällen werden die nachstehenden Themen vermittelt:
- Definition und Typologie der Insiderinformationen
- Wie veröffentlichte Insiderinformation als Entscheidungsgrundlage für Investitionen dienen können
- Insiderverbote und Marktmanipulation sowie deren Sanktionen
- Ad-hoc-Meldepflicht und Befreiungstatbestände
- Managers Transactions - Meldepflichten und Sanktionen
- Schadenersatzansprüche gegen Emittenten und deren Organe wegen unterlassener/unrichtiger Ad-hoc-Meldungen
- Stimmrechtsmitteilungen – Pflichten und Sanktionen
Zielgruppe
Compliance Verantwortliche und Unternehmensjuristen sowohl börsennotierter als auch nicht börsennotierter Unternehmen
jeder Branche, Mitarbeiter von Aufsichtsbehörden, Mitarbeiter von Investmentfonds und anderen Vermögensverwaltern.
Referent
Dr. Michael S.A. Langford ist Rechtsanwalt in Düsseldorf. Nach abgeschlossener Banklehre und juristischer Ausbildung nebst Promotion arbeitete er für die Dresdner Bank AG zuletzt als Leiter Qualitätsmanagement. Seinen Master of Laws erwarb er an der Universität Münster im Fach “Mergers and Acquisitions”. 2006 trat er in den Dienst eines internationalen Versicherungskonzerns und ist dort im Finanzbereich für kapitalmarktrechtliche Themen verantwortlich. Dr. Langford bildet seit 2013 Rechtsanwälte zu Fachanwälten im Fach Bank- und Kapitalmarktrecht aus. Zu seinen Mandanten gehören verschiedene Kreditinstitute und Versicherungen sowie weitere börsennotierte Unternehmen, deren Mitarbeiter er in kapitalmarkrechtlichen Compliance Themen schult.